72. Sitzung | 16. Juli 2026, 14 Uhr
TOP 1: Neubau einer Wohn- und Gewerbeanlage mit vier Gebäuden
Burgweg 24 | Opfingen
Bauherr*in: MB Immobiliengruppe Freiburg
Planverfasser*in: Kilian Stadelbacher, Freiburg
Protokoll
Bei dem Anwesen Burgweg 24 handelt es sich um eine denkmalgeschützte Hofanlage, bestehend aus dem um 1700 errichteten Wohnhaus, einer Scheune aus dem 18. bis 19. Jahrhundert sowie einer Einfriedungsmauer aus Bruchsteinmauerwerk, die das Gehöft entlang der Straße und nach Norden hin begrenzt.
Die vorgelegte Planung sieht eine Bebauung der bislang zugehörigen und unbebauten Wiesenfläche im direkten Umfeld dieser historischen Hofstelle vor. Vorgesehen ist ein seriell entwickelter Wohnungsbau mit annähernd baugleichen, dreigeschossigen Typenhäusern im südlichen Bereich sowie einem Doppelhaus entlang der Straße „Am Hausgarten“. Der Entwurf orientiert sich in Typus, Höhe und Dachform bewusst nicht an der historischen Hofstelle, sondern wählt als Vorbild die Bebauung rund um die Kirche St-Nikolaus und deren zum Bestand kontrastierende Architektursprache.
Aus Sicht des Gestaltungsbeirates erscheint der gewählte Referenzansatz angesichts der besonderen städtebaulichen und denkmalpflegerischen Situation nicht zielführend. Anstelle einer bewusst kontrastierenden Setzung gegenüber dem historischen Bestand sollte die denkmalgeschützte Hofstelle vielmehr durch eine kontextuelle Arrondierung weiterentwickelt werden.
Ziel sollte eine stärkere Einbindung in den Ortskern sowie die Ausbildung einer ortstypischen Hoftypologie mit Vorderhaus und Hinterhaus sein. Ziel ist eine sensible Einfügung in den städtebaulichen Kontext sowie die Entwicklung eines aus der Hofstelle abgeleiteten Ensembles unter Einbindung der historischen Bausubstanz. Unter dieser Voraussetzung erscheint eine Befreiung von der Baugrenze des rechtsgültigen Bebauungsplanes aus Sicht des Beirats hilfreich um der Planung neue Spielräume zu eröffnen.
Für eine Realisierung im „Bauturbo“ ist eine Mischnutzung aus Gewerbe und Wohnen umzusetzen, die die Gebietskategorie eines MI entsprechend komplettiert. Dabei sind gewerbliche Erdgeschoß-Sockel mit Wohnen im Obergeschoß ebenso denkbar, wie ein gewerbliches Vorderhaus und Wohnnutzung im Hinterhaus. Das Mischverhältnis aus Wohnen und Gewerbe ist mit der Verwaltung abzustimmen.
Aus Sicht des Beirats sollten folgende Grundsätze die weitere Planung leiten:
- Die städtebauliche Konzeption sollte sich sensibel in den baulichen Kontext einfügen und die historische Bausubstanz angemessen einbinden. Empfohlen wird die Entwicklung einer ortstypischen Hof-Typologie aus Vorder- und Hinterhaus mit einem respektvollen Abstand zum historischen Bestand sowie einer qualitätsvollen Hofbildung zwischen den Gebäuden.
- Die Gebäude sollten als gegliederte Straßenrandbebauung aus trauf- und giebelständigen Baukörpern entwickelt werden. Entlang der Straße „Im Hausgarten“ wird ein schmales Langhaus empfohlen, das den historischen Scheunengiebel freistellt und einen angemessenen Vorplatz ausbildet. Die Baukörper sollten sich hinsichtlich ihrer Kubatur und Höhenentwicklung differenzieren und so zu einem abwechslungsreichen, zugleich harmonischen Gesamtbild beitragen.
- Die Dachlandschaft sollte durch steil geneigte Dächer mit ruhigen Dachflächen geprägt sein; Staffelgeschosse werden nicht empfohlen. Für den rückwärtigen Gebäudeteil kann ein Flachdach eine angemessene Lösung darstellen. Die im Bebauungsplan festgesetzte Traufhöhe von 6,40 m ist einzuhalten.
- Oberirdische Stellplätze sollten innerhalb der bestehenden Baugrenze angeordnet werden. Das Gelände sollte so modelliert werden, dass die Tiefgarage einschließlich ihrer Einfahrt gestalterisch integriert wird und im Straßen- und Freiraum möglichst nicht in Erscheinung tritt.
- Die Freiraumgestaltung sollte einen geringen Versiegelungsgrad und klimawirksame Versickerungsflächen berücksichtigen. Angestrebt wird die Entwicklung einer charakteristischen Freiraumtypologie im Kontext der historischen Hofstelle mit einer klaren Zonierung aus Erschließungshöfen und geschützten Privatgärten. Ein übergeordnetes Vegetationsthema – beispielsweise Obstbäume – sowie das Motiv historischer Mauern können zur Identitätsbildung beitragen; Restgrünflächen sind zu vermeiden. Die Topografie in Richtung des Bachs ist dabei in die Planung einzubeziehen. Zur Sicherung der Freiraumqualität wird empfohlen, frühzeitig eine Freiraumplanerin bzw. einen Freiraumplaner einzubinden.
Bis zur Wiedervorlage im Gestaltungsbeirat wird empfohlen, im Rahmen einer vertiefenden Studie mindestens vier unterschiedliche städtebauliche Entwurfsvarianten vergleichend zu untersuchen. Die Varianten sollen verschiedene Gebäudetypologien aufzeigen und anhand von Arbeitsmodellen im Maßstab 1:500 sowie ergänzend durch Schwarzpläne im Maßstab 1:2.500 dargestellt werden. Dadurch können die jeweiligen städtebaulichen Qualitäten und Auswirkungen nachvollziehbar miteinander verglichen und fundiert bewertet werden.
Alternativ kann die Durchführung einer konkurrierenden Mehrfachbeauftragung einen qualitätsvollen und ergebnisoffenen Lösungsfindungsprozess unterstützen. Hierfür wird empfohlen, vier Entwurfsteams zu beteiligen, von denen jeweils zwei durch die Grundstückseigentümer*innen und zwei durch die Stadt Freiburg benannt werden. Die eingereichten Entwürfe sollten anschließend von einem qualifizierten Beurteilungsgremium fachlich bewertet werden.
Der Gestaltungsbeirat dankt der Bauherrschaft und dem Architekturteam für die Vorstellung des Projekts und das damit verbundene Engagement. Er freut sich auf die weitere Entwicklung des Vorhabens.