freiburg.de Stadtteil Dietenbach Bauen in Dietenbach Vermarktung Fragen und Antworten zur Vermarktung

Fragen und Antworten zur Vermarktung

Sie können Ihre Fragen zur Vermarktung gerne an vermarktung-dietenbach@freiburg.de richten.

Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Interessent*innen beantworten wir an dieser Stelle die im Rahmen des Bewerbungsprozesses eingehenden Fragen anonym. Alle Fragen, die uns bis 11. Mai .2026 vorliegen, werden wir vor dem Ende der Bewerbungsfrist am 12. Juni 2026 beantworten. Fragen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden ebenfalls beantwortet, möglicherweise jedoch erst nach Ende der Bewerbungsfrist.

Auf diese Weise entsteht hier Schritt für Schritt eine Sammlung aller gestellten Fragen.

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und zur Vermarktungsplattform

Wo ist das "Ergebnisblatt Graue Emissionen" bzw. das Quick Check Tool „Graue Energie-Rechner“ aufzufinden?

Das Dokument „Ergebnisblatt Graue Emissionen“ ist Bestandteil des Graue-Energie-Rechners. Dieser wird Ihnen mit Einladung zum Bewerbungsgespräch zur Verfügung gestellt.

Kann ich das Bewerbungsformular (den standardisierten Fragebogen) auch downloaden?

Nein. Der standardisierte Fragenbogen ist in der Vermarktungsplattform auszufüllen. Wir möchten an dieser Stelle auf die Speicher-Funktion hinweisen. Sie können Antworten zu einzelnen Fragen eingeben, diese zwischenspeichern und zu späteren Zeitpunkten an Ihrer Bewerbung weiterarbeiten.

Auch nach Versenden ist eine Bearbeitung Ihrer Bewerbung bis zum 12.06.2026 um 23.55 Uhr möglich.

Wie funktioniert die Bewerbung als Bewerbungsgemeinschaft?

Die notwendigen einzureichenden Unterlagen für eine Bewerbungsgemeinschaft sind im Verfahrensbrief (189,1 KB) unter Bewerbungsunterlagen -> Bewerbungsgemeinschaften erläutert.

Sind die im Steckbrief genannten Preise für Stellplätze und Infrastruktur Nettopreise oder kommt noch die Mehrwertsteuer hinzu?

Bei den Beträgen für die Stellplätze und die Unterflurcontainer handelt es sich nicht um Kaufpreise, sondern um Entschädigungszahlungen. Hierauf wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

Auf wie viele Vergabepakete darf man sich bewerben? Darf man dabei eine Priorisierung vornehmen?

Eine Begrenzung von Bewerbungen einer Person oder einer Gemeinschaft sehen wir nicht vor. Im Fall, dass Sie mehrere Bewerbungen abgeben möchten, bitten wir Sie um Priorisierung über die Erklärung zur Bewerbung. Dort können Sie angeben auf welche Vergabepakete Sie sich bewerben und welche Ihre Priorität dabei ist. Die Erklärung zur Bewerbung finden Sie im Login-Bereich der Vermarktungsplattform.

Enthalten die in den Steckbriefen und auf der Vermarktungsplattform angegebenen Kaufpreise die Stellplatzkosten und die Kosten für die Flächen für das Unterflurmüllsystem?

Nein. In den Fußnoten zu den Tabellen auf Seite 2 der jeweiligen Steckbriefe ist dies dargestellt.

Wo finde ich den standardisierten Fragebogen für die Bewerbung?

Bei dem standardisierten Fragebogen handelt es sich um die Fragen im Login-Bereich der Vermarktungsplattform je Vergabepaket. Die Fragen sind in der Vermarktungsplattform zu beantworten und werden bei Versenden der Bewerbung automatisch Bestandteil dieser. Eine detaillierte Übersicht über die Bewerbungsunterlagen finden Sie im Verfahrensbrief (189,1 KB).

Welche Unterlagen sind im Bewerbungsprozess zu welchen Fristen einzureichen?

Neu

Alle notwendigen Bewerbungsunterlagen und die entsprechenden Fristen sind im Verfahrensbrief (189,1 KB) aufgelistet. Die Unterlagen sind grundsätzlich mit der Erstbewerbung zum 12.06.2026 abzugeben, ausgenommen das Ergebnisblatt des Graue-Energie-Rechners, welches erst zum Bewerbungsgespräch im Juli 2026 mitgebracht werden muss. Anschließend kann die Bewerbung bis zum 18.09.2026 präzisiert werden (insb. Konzeptbeschreibung).

In der Reservierungsphase bearbeiten die Akteur*innen ihr Projekt bis zur Bauantragsreife aus, sie endet mit Abschluss des Grundstücksvertrags.

Fragen zum Vermarktungsprozess

Wann werden die individuellen Bewerbungsgespräche durch die Stadt stattfinden?

Die individuellen Gespräche mit den Bewerber*innen finden vom 15.07.2026 bis 29.07.2026 statt. Den Zeitplan der Konzeptvergabe im 1. Vermarktungsabschnitt können Sie dem Verfahrensbrief (189,1 KB) entnehmen.

Wann muss die endgültige Bewerbung eingereicht werden?

Die Abgabe einer Erstbewerbung ist bis zum 12.06.2026 um 23:55 Uhr möglich. Die finale Bewerbung ist nur möglich, wenn eine Erstbewerbung abgegeben wurde. Die Frist für die Abgabe der finalen Bewerbung wird am 18.09.2026 sein.

Erhält man als Bewerber*innen eine Übersicht, wie viele vollständige Bewerbungen für die jeweilige Vergabepakete eingegangen sind?

Während der Bewerbungsphase können keine Informationen über die Bewerber*innen nach außen gegeben werden.

Was gibt es zur Reservierungsgebühr zu wissen?

Die Reservierungsgebühr beträgt 0,5 % des in den Steckbriefen angegebenen Kaufpreises. Sie wird innerhalb von 4 Wochen nach Unterzeichnung der Reservierungsvereinbarung fällig. Die Reservierungsgebühr wird bei notarieller Beurkundung des Grundstücksvertrages auf den Grundstückspreis angerechnet. Sollte die Reservierung des Grundstückes auslaufen oder vorzeitig enden aus Gründen, die von den Bewerbenden zu vertreten sind, wird die Reservierungsgebühr nicht zurückerstattet.

Wie wirkt sich eine Bewerbung auf mehrere Vergabepakete gleichzeitig auf die Zusagewahrscheinlichkeit einzelner Projekte aus?

Neu

Die Vergabeentscheidung hängt von der Qualität der Bewerbung ab, die nach den im Vermarktungskonzept (11,45 MB) definierten Kriterien beurteilt wird.

Wann erfolgt der Zuschlag pro Vergabepaket?

Neu

Der Gemeinderat wird die Vergabeentscheidung für die Grundstücke im ersten Vermarktungsabschnitt im Dezember 2026 in öffentlicher Sitzung treffen. Den Zeitplan der Konzeptvergabe im 1. Vermarktungsabschnitt können Sie unserem Verfahrensbrief (189,1 KB) entnehmen. 

Was werden die Inhalte der Grundstücksverträge sein?

Neu

Neben den klassischen Vertragsinhalten werden insbesondere die Kriterien, die mit Abgabe des Konzepts angeboten wurden und für die Vergabeentscheidung des Gemeinderats relevant waren, als Verpflichtung formuliert. Es werden Fristen für die bezugsfertige Errichtung der Projekte festgelegt. Die gemeinsamen Aufgaben und gegenseitigen Verpflichtungen und Abhängigkeiten (z.B. Fahrradgaragen und -rampen, gemeinsamer Innenhof, Unterflurcontainer) werden geregelt und soweit erforderlich als gegenseitige Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert. Des Weiteren wird die Anschlusspflicht an die Fernwärme geregelt.

Gibt es eine Mindesthaltedauer, bevor Wohnungen weiterveräußert werden dürfen?

Neu

Grundsätzlich gibt es keine Pflicht zur Bestandshaltung, es sei denn, diese wurde im Rahmen der Konzeptvergabe verbindlich angeboten und war dann für die Vergabe durch den Gemeinderat entscheidungsrelevant. Bei einer Weiterveräußerung müssen alle im Grundstücksvertrag übernommenen Verpflichtungen weitergegeben werden, soweit sie noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt sind.

Baurechtliche Fragen

Darf für eine Laubengangerschließung das vorgegebene Baufenster überschritten werden?

Neu

In Dietenbach ist eine Laubengangerschließung (außenliegender Gang, der die einzelnen Wohneinheiten horizontal erschließt) innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen grundsätzlich immer möglich. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von Baugrenzen und Baulinien in der Planzeichnung bestimmt. Diese sind den Steckbriefen zu entnehmen. In der Regel sind somit Gebäudetiefen von 13 bis 14 m, in einigen Lagen auch bis zu 17 m möglich.

Außerhalb der Baugrenzen sind zusätzlich untergeordnete Bauteile (Gesimse, Dachvorsprünge, Eingangs- und Terrassenüberdachungen) und Vorbauten (Wände, Erker, Balkone, Tür- und Fenstervorbauten) je nach Lage in einer Tiefe von 1,50 m (auf maximal einem Drittel der jeweiligen Breite der Fassade) bis 2,50 m (auf maximal der Hälfte der jeweiligen Breite der Fassade) möglich. Eine über mehrere Gebäude verlaufende, durchgehende Laubengangerschließung kann aber aufgrund der Dominanz zum jetzigen Stand nicht als untergeordnetes Bauteil oder Vorbau gewertet werden und wäre außerhalb des vorgegebenen Baufensters daher im Regelfall nicht zulässig. Ausnahmen müssten im Einzelfall geprüft werden. Wir gehen aber davon aus, dass bei größeren oder mehreren im Verbund gebauten Gebäuden zumindest die vertikale Erschließung (außenliegender Aufzug/Außentreppe) als Vorbau gewertet werden könnte und daher das Baufenster innerhalb der vorgegebenen Tiefe überschreiten darf.

Inhaltliche Fragen zur Vermarktung

Wie ist der Preis von Grundstücken im Erbbaurechtsmodell mit Ablöse?

Sofern ein Grundstück im Erbbaurecht übernommen wird, wird der anteilige Kaufpreis für das Baugrundstück ermittelt. Dieser ist dann in voller Höhe innerhalb von vier Wochen nach notarieller Beurkundung des Erbbaurechtsvertrages als Ablöse zu bezahlen. Der Miteigentumsanteil am Gemeinschaftsgrundstück Innenhof muss auf jedem Fall erworben werden, da an einem Miteigentumsanteil kein Erbbaurecht bestellt werden kann.

Muss man sich a) bereits für die Bewerbung mit anderen Gruppierungen zusammentun, um sich gemeinsam für ein gesamtes Vergabepaket zu bewerben, oder kann man sich b) auch auf ein einzelnes Grundstück eines Vergabepakets bewerben?

Die Bewerbung bezieht sich immer auf ein vollständiges Vergabepaket. Falls Sie sich lediglich auf ein Grundstück innerhalb des Vergabepakets bewerben möchten, ist dies möglich, indem Sie eine Bewerbungsgemeinschaft mit anderen Akteur*innen bilden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Vermarktungskonzept, Teil B, Kapitel 1.4.

Zur Vernetzung mit weiteren Interessent*innen stehen zwei digitale Plattformen zur Verfügung: www.mitmachen.freiburg.de/wohnboerse und www.crowdpower.network.

Wie berechnen sich die anteiligen Grundstückskosten an der Fläche für das Unterflurmüllsystem?

Die Grundstücke für die Unterflurmüllcontainer verbleiben im Eigentum der Stadt. Nutzung, Unterhaltung und Verkehrssicherung wird mittels einer zugunsten der Nutzenden bestellten Dienstbarkeit geregelt. Für die Dienstbarkeit ist eine anteilige Entschädigung in Höhe des Grundstückwertes an die Stadt zu entrichten. Die Höhe des Anteils wird über das Verhältnis der möglichen Geschossfläche der Baugrundstücke zur Summe der Geschossflächen aller beteiligten Baugrundstücke errechnet.

Wie berechnen sich die anteiligen Grundstückskosten an gemeinschaftlichen Flächen (z. B. Innenhof)?

Die Grundstückskosten für die Anteile am Innenhofgrundstück sind Bestandteil der in den Steckbriefen angegebenen Kaufpreise. Sie wurden über das Verhältnis der möglichen Geschossfläche der Baugrundstücke zur Summe der Geschossflächen aller am Innenhof beteiligten Baugrundstücke ermittelt.

Sollen ausschließlich Mietobjekte entstehen oder ist auch Wohneigentum erwünscht?

Es stehen alle Möglichkeiten offen.

Ist auch die Realisierung eines Projekts im Massivbau möglich?

Neu

Ja, das Vermarktungskonzept für den 1. Vermarktungsabschnitt macht keine Vorgaben zu bestimmten Baustoffen. Jedes Projekt kann im Rahmen der Bewerbung Schwerpunkte setzen, die sich an den Entwicklungszielen Dietenbachs orientieren: soziale, ökologische, städtebauliche Aspekte werden im Auswahlgremium ganzheitlich abgewogen. Siehe auch Vermarktungskonzept (11,45 MB) Kapitel B.3.4. Das Gesamtkonzept ist für die Vergabeentscheidung ausschlaggebend.

Fragen zu Förderungen

Wie hoch ist Stand März 2026 die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Stadt Freiburg bestätigt wird?

Die ortsübliche Vergleichsmiete unterliegt projektabhängigen Variablen (z. B. Größe, Beschaffenheit, Ausstattung). Der städtische Mietspiegelrechner ermöglicht die vorhabenbezogene Berechnung anhand der Beispielanschrift „Bollerstaudenstraße 1“. Als Lageklasse kann aktuell von „Stadt S3 und S4 (gute/gehobene Lage)“ ausgegangen werden. Zu berücksichtigen ist, dass der im Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültige Mietspiegel maßgeblich für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist.

Bis zu welchen Baukosten (ohne Grundstück) und ggf. Kostengruppe 700 kann ein Kredit der KfW im Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) genutzt werden?

Neu

Im Programm KNN werden die Mittel für wohnwirtschaftlichen Neubau pro Wohneinheit und nicht pro m² bereitgestellt. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind im Einzelnen:

  • Einhaltung des max. Primärenergiebedarfs
  • Einhaltung des Transmissionswärmeverlusts
  • Erfüllung an die Anforderungen des Treibhauspotenzials

Projektspezifisch zu ermitteln sind

  • Lebenszykluskosten und
  • Optimierung der Wohnfläche (korrektes Verhältnis der Aufenthaltsräume zu der Größe der jeweiligen Wohneinheit)

Die Daten müssen in ein entsprechendes Tool eingetragen werden. Sollten hier Kosten zu hoch ausfallen, wird das entsprechend ausgewiesen. Ein fester Betrag besteht hier nicht, da bspw. der Ort des Bauvorhabens bzw. der Zeitpunkt des Bauvorhabens eine Rolle spielt (Baupreisindex).

Die maximale Darlehenssumme beträgt 100.000 € pro Wohneinheit. Die Antragstellung erfolgt vor Vorhabenbeginn über die Hausbank.

Weitere Informationen finden Sie unter www.KfW.de/eee.

(Stand März 2026)

Kann die Wohnraumförderung der L-Bank bereits mit Reservierung des Grundstücks beantragt und reserviert werden (Bauträgergeschäft)?

Neu

Sofern Klarheit darüber besteht, dass der Zuschlag für das Grundstück erhalten wurde, können Fördermittel für die antragstellende Person oder als Reservierungszusage beantragt werden. Wichtig ist hierbei, dass bei der Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich der finalen bauantragsreifen Planunterlagen, und Nachweise vorliegen müssen.

Eine Unterlagenliste für die das Programm „Mietwohnungs­finanzierung BW – Neubau – MW10-/MW15-/MW25-/MW30-Darlehen“ finden Sie auf der Homepage der L-Bank:
https://www.l-bank.de/produkte/wohnungsunternehmen/mietwohnungsfinanzierung-bw-neubau-mw10-mw15-mw25-mw30-darlehen.html  → „Dokumente & Formulare“ → „Antragsformulare und -unterlagen“ → „LWFPR Neubau Antrag“ → „6. Dem Antrag beizufügende Unterlagen“ (Seite 11)

Welche Unterlagen sind für die Reservierung der Wohnraumförderung generell notwendig (Bauträgergeschäft)?

Neu

Für den Antrag für die Reservierung der Fördermittel für eine*n spätere*n Bestandshalter*in sind dieselben Unterlagen beizufügen wie für einen Antrag der Fördermittel für die antragstellende Person.

Eine Unterlagenliste für die das Programm „Mietwohnungsfinanzierung BW – Neubau – MW10-/MW15-/MW25-/MW30-Darlehen“ finden Sie auf der Homepage der L-Bank:
https://www.l-bank.de/produkte/wohnungsunternehmen/mietwohnungsfinanzierung-bw-neubau-mw10-mw15-mw25-mw30-darlehen.html → „Dokumente & Formulare“ → „Antragsformulare und -unterlagen“ → „LWFPR Neubau Antrag“ → „6. Dem Antrag beizufügende Unterlagen“ (Seite 11)

Wird es in den Grundstücksverträgen eine Rücktrittsklausel geben für den Fall, dass die Wohnraumförderung nicht bzw. nicht zeitnah nach Erwerb des Grundstücks bewilligt wird?

Neu

Die Grundstücksverträge werden kein Rücktrittsrecht für die Erwerber*innen beinhalten. Es wird jedoch eine sogenannte „Sprechklausel“ vereinbart: Stadt und Vertragspartner*in werden für den Fall, dass Fördermittel nicht bewilligt werden, Verhandlungen aufnehmen, um eine interessensgerechte und einvernehmliche Lösung zu erarbeiten mit dem Ziel, das Projekt dennoch umzusetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen Antrag, Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel ein Zeitraum entstehen kann, für den eine Zwischenfinanzierung erforderlich werden kann.

Muss beim Antrag für die Programme der Mietwohnraumförderung (L-Bank) zwingend die Baugenehmigung vorliegen?

Neu

Nein, für die Beantragung der Fördermittel für die Programme der Mietwohnraumförderung (L-Bank) sind die finalen bauantragsreifen Planunterlagen ausreichend. Eine Baugenehmigung muss nicht vorliegen.

Gemeinschaftliches Bauen

Hilft die Stadt Freiburg bei der Findung von Bewerbungsgemeinschaften? Wie können wir uns vernetzen?

Zur Vernetzung mit weiteren Interessent*innen stehen zwei digitale Plattformen zur Verfügung: www.mitmachen.freiburg.de/wohnboerse und www.crowdpower.network.

Aus Gründen der Gleichbehandlung und des Datenschutzes kann die Stadtverwaltung keine zielgerichtete Unterstützung bei der Suche nach Projektpartner*innen leisten.

Gilt eine klassische Baugemeinschaft in Form einer GbR, die sich später in eine WEG umwandelt, als gemeinschaftliches Projekt?

Ja, sie gilt als gemeinschaftliches Wohnprojekt - siehe Vermarktungskonzept, Teil B, Kapitel 3.3 (11,45 MB).

Gibt es eine Vorgabe, welchen Anteil die unterschiedlichen Projektpartner*innen in einer Bewerbungsgemeinschaft haben müssen?

Neu

Nein. Der Fokus liegt darauf, dass das Konzept in sich schlüssig ist. Vor diesem Hintergrund können die jeweiligen Anteile an der Bewerbungsgemeinschaft unterschiedlich ausfallen.

Ist es nachteilig, wenn eine Baugruppe bei Abgabe der Bewerbung noch nicht vollständig ist?

Neu

Die Vergabeentscheidung hängt von der Qualität der Bewerbung ab, die nach den im Vermarktungskonzept (11,45 MB) definierten Kriterien beurteilt wird.

Mobilität

Muss ich auch dann einen Stellplatz kaufen, wenn ich kein KFZ habe?

Die baurechtlich notwendigen Stellplätze werden nicht auf den Baugrundstücken, sondern in Quartiersgaragen errichtet. Der Bau der Quartiersgaragen wird von der Stadt Freiburg finanziert. Die Stadt übernimmt und sichert die von jedem Projekt benötigten baurechtlich notwendigen Stellplätze in Form einer Baulast. Hierfür ist von den Projekten eine Entschädigung zu entrichten, d. h. es handelt sich nicht um den Erwerb eines Stellplatzes.

Die Anzahl der im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisenden baurechtlich notwendigen Stellplätze ist unabhängig vom tatsächlichen Bedarf, der in den meisten Fällen zum Zeitpunkt des Bauantrages noch nicht feststeht.

Erschließung

Haben die Grundstücke einen Erdgasanschluss?

Neu

Nein, die Wärmeversorgung wird über ein neu errichtetes Fernwärmenetz von badenovaWärme+ realisiert, das alle Gebäude im Stadtteil erschließt und effizient mit klimafreundlicher Wärme versorgt. Dabei wird auch Grundwasser als erneuerbare Energiequelle in Dietenbach genutzt.

Sind Wärmepumpen erlaubt?

Neu

Wärmepumpen sind in Dietenbach nicht vorgesehen. Die Wärmeversorgung wird über ein neu errichtetes Fernwärmenetz von badenovaWärme+ realisiert, das alle Gebäude im Stadtteil erschließt und effizient mit klimafreundlicher Wärme versorgt. Dabei wird auch Grundwasser als erneuerbare Energiequelle in Dietenbach genutzt.

Weitere Fragen

Ist es möglich, die Präsentation vom Vermarktungsauftakt einzusehen?

Die Präsentation zum Vermarktungsauftakt finden Sie zum Herunterladen hier (4,987 MB). Zudem gibt es eine Videoaufzeichnung der Veranstaltung.

Ab wann ist ein Baubeginn möglich?

Der Baubeginn für den ersten Vermarktungsabschnitt wird – abhängig vom Stand der Erschließung – frühestens ab Anfang 2028 möglich sein.

Gibt es die Vermarktungsunterlagen auch in weiteren Sprachen?

Die Vermarktungsunterlagen sind ausschließlich auf Deutsch verfügbar.

Gibt es weitere Veranstaltungen und können diese auch online angeboten werden?

Ja, es sind mehrere Informations- und Fortbildungsveranstaltungen, einige auch online, geplant. Näheres finden Sie unter "So geht’s weiter"

Wir möchten gerne in Holz bauen. Spielt die regionale Herkunft des verwendeten Holzes eine große Rolle bei der Bewertung unserer Bewerbung?

Der Einsatz regionaler Holzprodukte und regionaler Dienstleistungen wird im Kontext des ökologischen Beitrags positiv bewertet, stellt aber keine Mindestanforderung dar. Weitere Informationen finden Sie im Kompass für klima- und ressourcenschonendes Bauen, Kap.3.5 (8,625 MB).

Ist die Nutzung bestimmter Baustoffe vorgeschrieben?

Eine bestimmte Wahl an Baustoffen oder der Bauweise ist nicht vorgegeben. Klima- und ressourcenschonende Bauweisen werden jedoch bei der Bewertung der ökologischen Qualität als positiv eingestuft. Weitere Informationen finden Sie im Kompass für klima- und ressourcenschonendes Bauen, Kap.3.3 (8,625 MB)

Wie finden wir eine*n Projektsteuerer*in?

Neu

Zur Vernetzung stehen zwei digitale Plattformen zur Verfügung: www.mitmachen.freiburg.de/wohnboerse und www.crowdpower.network.

Aus Gründen der Gleichbehandlung und des Datenschutzes kann die Stadtverwaltung keine zielgerichtete Unterstützung bei der Suche nach Projektpartner*innen leisten. Weiter können wir auf die Architektenkammergruppe Freiburg verweisen.

Gelten für die Freiburger Stadtbau GmbH (FSB) die gleichen Preise wie für freie Marktteilnehmende?

Neu

Ja, nach den Vorschriften des Entwicklungsrechts sind alle Baugrundstücke zum Verkehrswert zu veräußern (§ 169 Abs. 8 Satz 1 Baugesetzbuch). Dies gilt für alle Akteur*innen.

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