Antibabypille, Vaginalring und Co.

Stadt übernimmt Kosten von verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln

Pillenpackung

Die Stadt Freiburg unterstützt Menschen mit geringem Einkommen bei den Kosten für Verhütungsmittel. Hier erfahren Sie, wer Anspruch hat und wie Sie die Hilfe erhalten können.​

Wem werden die Kosten erstattet?

  • Frauen, die in Freiburg wohnen.
  • Frauen, die 22 Jahre oder älter sind (bis zum 22. Geburtstag übernimmt die Krankenkasse die Kosten).​
  • Frauen, die Sozialleistungen beziehen (SGB II  - Jobcenter, SGB XII – Amt für Soziales  oder AsylbLG – Amt für Migration und Integration).​
  • Frauen, die eine ärztliche Verordnung für das Verhütungsmittel haben.

Welche Verhütungsmittel werden bezahlt?

Die Stadt Freiburg übernimmt die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie:​ Antibabypille, Vaginalring, Hormonpflaster, Hormonimplantat​, Dreimonatsspritze, Kupfer- und Hormonspirale​ sowie die Sterilisation für jedes Geschlecht.

Wie beantrage ich die Kostenübernahme?

  1. Termin bei Frauenärztin / Frauenarzt:
    Rezept (für Verhütungsmittel) oder Kostenvoranschlag (für Einlage der Spirale / Sterilisation) mitgeben lassen.
  2. Termin bei einer Beratungsstelle:
    Beratung und Antrag stellen bei einer der folgenden Beratungsstellen:
    1. Diakonisches Werk
    2. Donum vitae
    3. Pro familia
    4. Sozialdienst katholischer Frauen
  3. Prüfung und Bewilligung durch die Stadt Freiburg
    Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Bestätigung vom Amt für Soziales.

Fragen?

Wenden Sie sich an eine der genannten Beratungsstellen. Sie helfen Ihnen gerne weiter.