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Leistungen

Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")

Onlineantrag und Formulare

Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen können eine Ausnahmegenehmigung ("blauer Parkausweis") erhalten.

Nur mit dem blauen Parkausweis darf auf Behinderten-Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol geparkt werden. Der "blaue Parkausweis" gilt in allen Staaten der Europäischen Union.

Besitzen Sie einen "blauen Parkausweis", haben Sie folgende Berechtigungen (wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht):

  • Parken auf den mit Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" besonders gekennzeichneten Parkplätzen (Behindertenparkplätze)
  • Parken bis zu drei Stunden an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist.
    Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben
  • Überschreiten der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhalteverbots
  • Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen Parken erlaubt, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist
  • Parken während der Ladezeiten in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
  • Parken bis zu drei Stunden auf Parkplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben
  • Parken ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
  • Parken in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkstände, wenn Sie den übrigen Verkehr (vor allem den fließenden Verkehr) nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.

Sie müssen den Parkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen und die Ausnahmegenehmigung immer mitführen. Mit der Ausnahmegenehmigung dürfen Sie auch kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG parken.

Voraussetzungen

Sie können den "blauen Parkausweis" erhalten, wenn Sie schwerbehindert sind und entweder

  • außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis) oder
  • blind (Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis) sind oder
  • beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben.

Hinweis: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann die Behörde eine Ausnahmegenehmigung auch erteilen, wenn Sie keine Fahrerlaubnis besitzen. In diesen Fällen wird Ihnen eine Ausnahmegenehmigung des Inhalts ausgestellt, dass der Sie jeweils befördernde Kraftfahrzeugführer von den aufgeführten Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung befreit ist.

Ergänzung für Stadt Freiburg im Breisgau

Wenn Sie einen Schwerbehindertenparkausweis beantragen möchten, ist dafür die zuständige Behörde am Hauptwohnsitz zuständig.

Das bedeutet: Ihr Hauptwohnsitz muss in Freiburg im Breisgau liegen, damit Sie den Antrag bei uns stellen können.

Verfahrensablauf

Sie können den blauen Parkausweis beziehungsweise die Ausnahmegenehmigung formlos bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Im Ausnahmefall können Sie sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.

Ergänzung für Stadt Freiburg im Breisgau

Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der "blaue Parkausweis" bis zum Ablauf der Gültigkeit des jeweils zu Grunde liegenden Schwerbehindertenausweises bzw. maximal auf 5 Jahre in stets widerruflicher Weise erteilt. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.

Wichtige Information zur Umstellung auf das neue Programm für Schwerbehindertenparkausweise
Ab dem 20.04.2026 kann der Antrag auf einen Schwerbehindertenparkausweis über das neue Online-Programm gestellt werden – eine Möglichkeit, die es bisher nicht gab. Bitte beachten Sie:

  • Alle Verlängerungen von Schwerbehindertenparkausweisen werden ab diesem Datum als Neuantrag behandelt.
  • Klicken Sie dafür auf den Neuantrag-Link und registrieren Sie sich, um Zugangsdaten zu erhalten.
  • Geben Sie die Nummer Ihres aktuell gültigen Schwerbehindertenparkausweises an, damit der neue Ausweis korrekt verknüpft wird.
  • Der neue Ausweis wird ab dem tatsächlichen Ausstellungsdatum gültig. Stellen Sie den Neuantrag nicht zu früh vor Ablauf Ihres aktuellen Ausweises, da sonst die effektive Laufzeit verkürzt wird.

Was ist beim neuen Online-Antrag zu beachten?

  • Antrag ausfüllen wie im Ausweisdokument: Tragen Sie Ihren Namen, Vornamen und Ihre Adresse genau so ein, wie sie in Ihrem Personalausweis oder Reisepass stehen. Nutzen Sie dabei das Drop-down-Menü für die Adresse, um die korrekte Schreibweise auszuwählen.
  • Hinweis: Genauere Informationen und Hinweise zum Vorgehen bei möglichen Fehlermeldungen finden Sie hier.

Antrag vor Ort: Alternativ ist eine Antragstellung weiterhin persönlich vor Ort möglich.

Die Antragstellung vor Ort kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

 

 

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis
  • Passbild (nicht erforderlich bei Kindern unter 16 Jahren)
  • bei Vertretung:
    • Vollmacht
    • Personalausweis der antragstellenden Person
Ergänzung für Stadt Freiburg im Breisgau
  • bei Verlängerung: zusätzlich alter Parkausweis.
    Hinweis für Online-Antrag: Wenn Sie den Antrag online stellen, senden Sie den alten Parkausweis bitte an uns zu, damit die Verlängerung korrekt bearbeitet werden kann.

Kosten

keine

Hinweise

Individueller Behindertenparkplatz

Einen persönlichen Behindertenparkplatz (zum Beispiel bei der Wohnung oder Arbeitsstelle) müssen Sie gesondert beantragen. Im Gegensatz zum Parkausweis haben Sie auf einen persönlichen Behindertenparkplatz keinen Rechtsanspruch.

Einen persönlichen Behindertenparkplatz können Sie erhalten, wenn

  • Parkplatzmangel besteht,
  • in zumutbarer Nähe kein Abstellplatz verfügbar ist,
  • kein Haltverbot besteht und
  • ein zeitlich begrenztes Parksonderrecht (zum Beispiel für den Arbeitsplatz) nicht ausreicht.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Weitere Parkerleichterungen gibt es für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ("orangefarbener Parkausweis").

Ergänzung für Stadt Freiburg im Breisgau

 

Nähere Informationen zu einem individuellen Behindertenparkplatz erhalten Sie beim Garten- und Tiefbauamt.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

04.09.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Freiburg im Breisgau

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