Leistungen
Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". 
  Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an die Poleizei oder das örtliche Tierheim. Beim Tierheim können Sie das Fundtier nach Rücksprache abgeben.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Reisepass oder Personalausweis
sofern vorhanden: Fundanzeigeformular der Gemeinde
Kosten
keine
Hinweise
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. 
  Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Wenn sich der Eigentümer nach vier Wochen nicht gemeldet hat, gilt das Tier als herrenlos. Es kann dann an Interessenten weitervermittelt werden.
Freigabevermerk
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