Leistungen
2.3 - Zuschuss für lizenzierte Übungsleiter_innen
Onlineantrag und Formulare
Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel mit Zuschüssen für lizenzierte Übungsleiter_innen.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Der Verein
- muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
- muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
- muss seinen Sitz in Freiburg haben.
- muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
- muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
- muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.
Verfahrensablauf
Antragsformular der Stadt Freiburg
Fristen
Der Antrag ist ab 1. Januar des Kalenderjahres zu übermitteln und soll bis spätestens bis 30. Juni des Kalenderjahres beim Sportreferat eingegangen sein.
Erforderliche Unterlagen
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
§ 12 Sportförderungsrichtlinien der Stadt Freiburg.§ 12 Sportförderungsrichtlinien der Stadt Freiburg.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 04.06.2024 freigegeben.



