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Leistungen

Ausnahmegenehmigung zum Parken für Pflegedienste und Hebammen

Ausnahmegenehmigung zum Parken für Pflegedienste und Hebammen

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Pflegedienst oder Hebamme.

Verfahrensablauf

Der Antrag wird über das oben verlinkte Online-Formular gestellt.

Fristen

Wird für max. 3 Jahre ausgestellt.
Der Antrag muss mind. 2 Wochen im Voraus bei der Verkehrsbehörde gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Pflegedienste benötigen keine Unterlagen.

Bei Hebammen wird die Ernennungsurkunde benötigt.

Kosten

Verwaltungsgebühren nach der GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr):

  • 1 Jahr 75 Euro
  • 2 Jahre 130 Euro
  • 3 Jahre 185 Euro

Hinweise

Tipp:

Bei Antragstellung gleich die erforderlichen Unterlagen beifügen.

Vertiefende Informationen

Der gewünschte Gültigkeitszeitraum (1, 2 oder 3 Jahre), das KfZ.-Kennzeichen und die Einsatzgebiete im Stadtgebiet Freiburg sind anzugeben.

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrsordnung

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 01.09.2020 freigegeben.

Es ist nicht immer leicht, die richtige Anlaufstelle in der Stadtverwaltung zu finden und herauszufinden, auf welche Leistungen man Anspruch hat. Die Sozialberatung bietet hier konkrete Unterstützung. Sie informiert über mögliche Leistungen und hilft bei Anträgen und steht auch bei Fragen zur Existenzsicherung oder zu Leistungen der Pflege beratend zur Seite.

Das Angebot wendet sich konkret an Familien, Alleinerziehende und Senior*innen mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Transferleistungen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.