Behördenwegweiser
Wohnversorgung im geförderten Wohnraum
Beschreibung
Für den Bezug einer geförderten Mietwohnung benötigt der/die Mieter/in einen sogenannten Wohnberechtigungsschein.
  Voraussetzung für die Erteilung ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Wohnfläche muss im Verhältnis zur Haushaltsgröße angemessen sein:
- bis zu 45 qm mit bis zu zwei Wohnräumen, regelmäßig für die Nutzung durch eine Person
- bis zu 60 qm mit bis zu drei Wohnräumen, regelmäßig für die Nutzung durch zwei Personen
- bis zu 75 qm mit bis zu vier Wohnräumen, regelmäßig für die Nutzung durch drei Person
- etc.
Der Wohnberechtigungsschein ist in der Regel in der Gemeinde zu beantragen, in der die/der Antragssteller*in ihren/seinen Hauptwohnsitz hat und ist nach Ausstellung durch eine Gemeinde in Baden-Württemberg für den Bezug einer geförderten Wohnung in ganz Baden-Württemberg gültig.
  Bei berufstätigen Personen ist eine von der Arbeitgeberin / vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung erforderlich.
Städtische Wohnungssucherdatei
  Bei Vorliegen einer nicht selbst verursachten Wohnungsnot können dringende Wohnversorgungsfälle vorgemerkt werden. Es handelt sich jeweils um Personen, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins sind.
  Die Versorgung erfolgt nach Verfügbarkeit in städtischen Wohnungen und im Rahmen des Wohnungsbenennungsrechtes der Stadt Freiburg im Breisgau in Wohnungen von Bauträger*innen und privaten Investor*innen.
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Kontakt
Kontakt
Öffentlicher Personennahverkehr
Linien 5 und 27 Haltestelle "Fahnenbergplatz"
  Außerdem sind wir auch über die stadtzentrumsnahen Haltestellen
  "Bertoldsbrunnen" und "Hauptbahnhof" gut erreichbar.


